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RECHTLICHE INFORMATIONEN

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Alpenland Energie GmbH · Stand: 27. Juli 2026

Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.
01

Unternehmen und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen der Alpenland Energie GmbH, Burgfried 32 / Top 1, 8903 Lassing, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmerin“), insbesondere in den Bereichen Photovoltaik, Stromspeicher, Elektrotechnik, Energiemanagement, Ladeinfrastruktur, Planung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Service.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Abweichende Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem schriftlichen Einzelvertrag gehen diesen AGB vor. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihnen die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.

02

Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, vier Wochen ab Angebotsdatum gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden und Bestätigung durch die Auftragnehmerin oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

Angaben in Prospekten, Datenblättern, Abbildungen und Ertragsberechnungen sind Beschreibungen beziehungsweise Prognosen. Eine bestimmte Energieausbeute, Eigenverbrauchsquote oder Wirtschaftlichkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich garantiert wurde. Technisch notwendige und für den Kunden zumutbare Änderungen bleiben zulässig, sofern Funktion und Wert der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

03

Leistungsumfang und Planung

Umfang und Ausführung der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den ausdrücklich vereinbarten Unterlagen. Nicht angeführte Leistungen, insbesondere zusätzliche Leitungswege, Grabungs-, Maurer-, Dachdecker-, Zimmerer-, Maler- oder Stemmarbeiten, Netzverstärkungen, Zählerumbauten, Gerüste, Hebemittel und behördliche Gebühren, sind nur dann enthalten, wenn sie ausdrücklich ausgewiesen sind.

Planungen beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Angaben und den bei der Besichtigung erkennbaren Gegebenheiten. Erst während der Ausführung erkennbare, notwendige Zusatzarbeiten werden dem Kunden angezeigt und nach Beauftragung gesondert verrechnet. Bei Gefahr im Verzug dürfen notwendige Sicherungsmaßnahmen auch ohne vorherige Zustimmung durchgeführt und angemessen verrechnet werden.

04

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde sorgt rechtzeitig und unentgeltlich für freien Zugang zum Montageort, geeignete Zufahrts- und Lagerflächen, die erforderliche Strom- und Wasserversorgung sowie für vollständige und richtige Angaben über Gebäude, Leitungen und bestehende Anlagen.

Sofern nicht ausdrücklich beauftragt, liegen die bauliche Eignung, Statik, Dachdichtheit, Blitzschutzanlage, erforderliche Genehmigungen, Zustimmung von Eigentümern oder Miteigentümern und die Bereitstellung geeigneter Leitungswege im Verantwortungsbereich des Kunden. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung sind vom Kunden zu tragen, soweit er sie zu vertreten hat.

05

Netzanschluss, Behörden und Förderung

Anmeldungen beim Netzbetreiber, Förderstellen oder Behörden werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Teil des Auftrags sind. Entscheidungen, Bearbeitungszeiten und technische Vorgaben Dritter liegen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin.

Eine Förderung, steuerliche Begünstigung, Netzzusage oder ein bestimmter Einspeisetarif wird nicht garantiert. Der Kunde bleibt für die Einhaltung persönlicher Förder- und Steuervoraussetzungen verantwortlich. Die Auftragnehmerin unterstützt im vereinbarten Umfang mit den erforderlichen technischen Unterlagen.

06

Lieferung, Termine und höhere Gewalt

Ausführungstermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden. Sonstige Zeitangaben sind voraussichtliche Termine. Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Witterung, Naturereignisse, Streik, Ausfall von Transportwegen oder andere von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Ereignisse verlängern die Leistungsfrist angemessen.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Verzug bleiben unberührt. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar und technisch sinnvoll sind.

07

Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Ob ein Umsatzsteuersatz von 0 % oder eine andere steuerliche Begünstigung anwendbar ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Leistung.

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung und 50 % nach Inbetriebnahme innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug fällig. Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten, andernfalls zu angemessenen ortsüblichen Preisen verrechnet.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten sind zu ersetzen, soweit sie gesetzlich zulässig sind.

08

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte, noch nicht fest mit einem Gebäude verbundene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Der Kunde hat Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen. Gegenüber Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

09

Abnahme und Übergabe

Nach Fertigstellung erhält der Kunde Gelegenheit zur Prüfung und Abnahme. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und innerhalb angemessener Frist behoben.

Bei Unternehmern gilt die Leistung als abgenommen, wenn sie nach Fertigstellungsanzeige in Betrieb genommen oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe wesentlicher Mängel beanstandet wird. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

10

Gewährleistung und Herstellergarantien

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern werden insbesondere die zwingenden Rechte nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz und dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch nicht eingeschränkt.

Hersteller- oder Produktgarantien bestehen zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die freiwillige Garantieleistung eines Herstellers, unterstützt den Kunden jedoch im vereinbarten Serviceumfang bei der Abwicklung.

11

Haftung

Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie uneingeschränkt für Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern bleiben sämtliche zwingenden gesetzlichen Haftungsansprüche unberührt.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Für Störungen, Abschaltungen oder Ertragsausfälle aufgrund von Netzbetreibermaßnahmen, Internet- oder Mobilfunkausfällen, Änderungen externer Plattformen oder vom Kunden beziehungsweise Dritten vorgenommenen Eingriffen haftet die Auftragnehmerin nur, wenn sie diese zu vertreten hat.

12

Rücktrittsrecht für Verbraucher

Bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert auszuhändigenden Rücktrittsbelehrung samt Muster-Rücktrittsformular.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung begonnen wird, kann bei einem späteren Rücktritt ein gesetzlicher Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung anfallen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständig erbrachten Dienstleistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnisbestätigung des Verbrauchers.

13

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, insbesondere zur Angebotserstellung, Vertragsabwicklung, Dokumentation, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

14

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

15

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben davon unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Die jeweils bei Vertragsabschluss vereinbarte beziehungsweise dem Kunden übermittelte Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert bestehende Verträge nicht.

Alpenland Energie GmbH

Burgfried 32 / Top 1 · 8903 Lassing · Österreich

Telefon: +43 664 422 36 11 · E-Mail: office@alpen-e.at

FN 563363 a · Landesgericht Leoben · UID ATU77334635

Geschäftsführung: Michael Kackl